Wenn Sie einen Brief von jemandem erhalten haben, der behauptet, Ihre Website verletze seine Rechte im Rahmen der allgemeinen Datenschutzverordnung, sollten Sie nicht in Panik geraten.
Die allgemeine Datenschutzverordnung ist eine Reihe von Vorschriften, die regeln, wie Unternehmen personenbezogene Daten erfassen, speichern und verwenden dürfen. Sie soll Ihre Privatsphäre schützen und Ihnen die Kontrolle über Ihre Daten geben, damit Sie die Vorteile der modernen Technologie ohne Angst vor Missbrauch oder Ausbeutung nutzen können.
Aktueller Fall: Betrugsmasche „Google-Fonts“ – gegen den Abmahnanwalt Kilian Lenard wird in 2418 Fällen von gewerbsmäßigem Betrug ermittelt. Er soll durch Erpressung rund 350.000 Euro von eingeschüchterten Website-Betreibern erhalten haben.
Aus rechtlicher Sicht können Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche von Website-Nutzern gegen den Betreiber der Homepage begründet sein. Es könnte ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegen. Daher mag es den Empfängern der Schreiben „praktisch“ erscheinen, den „überschaubaren“ Betrag zu zahlen und die Angelegenheit so schnell zu erledigen. Vor allem auch deshalb, weil sich die meisten „Kläger“ in den Schreiben bereit erklären, auf eine weitere Verfolgung des Verstoßes zu verzichten (z. B. eine Anzeige bei den Aufsichtsbehörden zu erstatten), wenn die Zahlung zügig erfolgt.
Andererseits gibt es auch gute Gründe, die gegen eine Zahlung sprechen. So ist beispielsweise fraglich, ob angebliche Verstöße gegen die DSGVO tatsächlich die gesetzlich vorgeschriebene Erheblichkeitsschwelle überschreiten. Selbst wenn dies der Fall wäre, könnten 170 € ein zu hoher Betrag für Schadenersatz sein.